Update für Ihr Online Banking
Zum 14. September 2019 setzen wir die neue EU-Richtlinie PSD2 (Payment Services Directive 2) um. Damit ergeben sich Veränderungen und neue Funktionen im Online-Banking.
Mehr Sicherheit
Zum Log-In geben Sie weiterhin Ihren Nutzernamen sowie Ihr Passwort ein. In regelmäßigen Abständen, spätestens nach 90 Tagen, geben Sie zukünftig zusätzlich eine TAN (Transaktionsnummer) ein. Daher ist es sinnvoll, dass Sie Ihr TAN-Verfahren immer griffbereit haben.
Des Weiteren ändert sich die automatische Abmeldung nach Inaktivität von bisher 12 Minuten auf 5 Minuten.
Mehr Komfort
Im Handel können Sie bereits kleine Beträge ohne die Eingabe einer PIN mit Ihrer Karte bezahlen. Zukünftig geht das auch im Online Banking. Beträge bis 30 Euro können ohne die Eingabe einer TAN überwiesen werden.
Überweisungen zwischen den eigenen Konten, können ebenfalls ohne die Eingabe einer TAN veranlasst werden.
Außerdem gibt es die Möglichkeit eine sogenannte Whitelist zu erstellen. Diese beinhaltet häufig genutzte Empfänger, an die man ebenfalls TAN-frei überweisen kann.
Mehr Transparenz
Eine weitere neue Funktion beinhaltet die Verwaltung von Drittdiensten. Hier kann man sehen, welche Kontoinformations- oder Zahlungsauslösedienste im eigenen Auftrag auf das Konto zugegriffen haben.
Drittdienste können nur dann auf Ihr Konto zugreifen, wenn Sie diesem zugestimmt haben. Viele Internethändler nutzen diese Drittdienste für die Zahlungsabwicklung.
Auch Im Zahlungsverkehr ändert sich etwas
Für die Bezahlung mit der Sparkassen-Kreditkarte oder auch die Sparkassen-Prepaidkarte im Internet gibt es ab dem 14. September eine weitere Sicherheitsstufe: Für viele Zahlungen wird dann die App „S-ID Check“ benötigt, welche ein Einmalpasswort für die Bestätigung der Zahlung generiert. Das funktioniert ganz ähnlich, wie die Generierung einer TAN über die Push-TAN App.
Mehr Informationen dazu auf www.sparkasse.de/3DSecure
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