Corona-Hilfe: So kommen Sie jetzt schnell an Ihren Förderkredit
Sparkassen helfen mit Unterstützung der KfW und der Förderinstitute der Bundesländer mit Förderkrediten gegen die wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus
Die Bundesregierung und die Landesregierungen unterstützen mit Sofortmaßnahmen die deutsche Wirtschaft. Unternehmen und Selbständige sollen so möglichst unbeschadet durch die Krise kommen. Hilfskredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und der Förderinstitute der Bundesländer können ab 23. März 2020 bei der jeweiligen Hausbank beantragt werden. Dazu wurden die bestehenden KfW-Programme wegen der Corona-Pandemie erweitert.
Wir haben Ihnen die wichtigsten Fragen und Antworten zu den Förderkrediten zusammengefasst:
Viele Unternehmen spüren bereits die Auswirkungen des Virus. Die Absage von Messen und Großveranstaltungen sowie der Rückgang der Reisetätigkeit wirkt sich in fast allen Branchen aus. Die Nachfrage geht zurück. Die Einschränkungen des öffentlichen Lebens bringen weitere Einbußen mit sich.
In dieser für unser Land schwierigen Lage arbeiten die Bundesrepublik Deutschland, die Bundesländer, die Förderinstitute des Bundes und der Länder sowie die Institute der Sparkassen-Finanzgruppe sehr eng zusammen. Das gemeinsame Ziel aller ist es, den betroffenen Unternehmen und Selbständigen so schnell wie möglich Förderkredite und damit Liquidität zukommen zu lassen.
Wie hoch ist das Volumen der Hilfen?
Die gute Nachricht: Die Mittel, um die Krise zu bekämpfen, sind vorhanden. Bundes- und Landesregierungen haben Schutzschirme für Beschäftigte und Unternehmen errichtet. Der Garantierahmen der Bunderegierung beträgt rund 460 Milliarden Euro und wird – sofern erforderlich – im Einvernehmen mit dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags zeitnah um bis zu weitere 93 Milliarden Euro erhöht werden. Diese Programme haben sich schon in der Finanzkrise 2008/2009 bewährt, um Unternehmen einen leichteren Zugang zu günstigen Krediten zu verschaffen. Die Sparkassen helfen mit eigenen Krediten und ergänzenden Haftungsübernahmen, damit diese Mittel schnell bei den betroffenen Unternehmen ankommen.
Welche Förderung ist jetzt möglich?
Auf Bundesebene gilt: Die KfW wird ihre Liquiditätshilfen ausweiten, um den Zugang der Unternehmen zu günstigen Krediten zu erleichtern. Das gilt auch für Unternehmen, die krisenbedingt bereits in ernsthafte Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind.
Ziel der Förderung ist es, eine Insolvenzwelle durch das Coronavirus zu verhindern. Besonders von der Epidemie betroffene Unternehmen sollen solvent bleiben und Arbeitsplätze gesichert werden. Dazu müssen sie liquide bleiben.
Das wurde beschlossen:
- Ausweitung bestehender Programme bei der KfW und den Bürgschaftsbanken sowie des Großbürgschaftsprogramms des Bundes.
- Besondere Förderprogramm in den einzelnen Bundesländern
- Erhöhte Risikoübernahme bei bestehenden KfW-Programmen und erleichterten Zugang.
- Aus den erweiterten Programmen können jetzt Unternehmen ohne jede Umsatzbeschränkung finanziert werden; dies hilft auch Unternehmen, die bislang keinen Zugang zu bestehenden Programmen haben.
So kommen Sie schnell an Ihr Geld: Die wichtigsten Fragen und Antworten zur KfW-Soforthilfe
Welche Unterstützung gibt es jetzt?
Seit 23. März 2020 können Anträge für die wegen Corona erweiterten Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und der Förderinstitute der Bundesländer zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen bei den Sparkassen gestellt werden.
Wer kann die Hilfen beantragen?
Anträge auf Corona-Hilfen können Unternehmen ebenso wie Selbstständige und Freiberufler stellen, kleine und mittelständische Firmen ebenso wie Konzerne. Die Programme unterscheiden zwischen Unternehmen, die länger als fünf Jahre am Markt sind, und solchen, die erst am Beginn stehen.
Welche Programme gibt es auf Bundesebene?
Aktuell gibt es drei Programme. Sie sollen vor allem Firmen helfen, die wegen der Corona-Krise in Not geraten sind, aber Ende 2019 noch gesund waren. Wichtig bei der Auswahl des Programms ist, wie lange ein Unternehmen schon am Markt ist.
Die Bundesregierung will darüber hinaus – zusätzlich zu Programmen der Bundesländer – 50 Milliarden Euro als Soforthilfe auch Selbständige ohne Angestellte, Freiberufler und andere Kleinstfirmen bereitstellen. Details dazu sollen bis zum 27. März beschlossen werden. Hier geht es um um Gewerbetreibende und Freiberufler, die nicht von den bereits bestehenden Programmen erfasst werden.
Wer kann mich beraten?
Ihre persönlichen Sparkassen-Berater*innen sowie der Geschäftsbereich Firmenkunden stehen für alle Fragen und Beratungsangelegenheiten zur Verfügung. Bitte beachten Sie die Checkliste zur Vorbereitung Ihres Gesprächs.
Welche Unterlagen muss ich vorlegen?
- Kurze schriftliche Beschreibung der Auswirkungen der Pandemie auf Ihr Unternehmen
- Jahresabschlüsse / Einnahmen-Überschuss-Rechnungen 2017 und 2018
- Betriebswirtschaftliche Auswertung 2019 (inklusive Summen- und Saldenliste)
- Ermittlung des Kreditbedarfs anhand einer Maßnahmen- und Liquiditätsplanung für die nächsten 12 Monate
- Selbstauskunft
- Vorschlag für den Eigenbeitrag des Gesellschafters
Jede Unterstützung der Sparkassen stellt eine individuelle Kreditentscheidung dar. Gegebenenfalls sind dafür weitere Unterlagen und Informationen erforderlich.
Wie schnell erhalte ich mein Geld?
In der Sparkasse findet eine beschleunigte Kreditprüfung statt. Bei Krediten bis 3 Mio. € stützt sich die KfW dabei auf die Prüfung der Sparkasse. Das macht den Prozess nochmals schneller.
Durch gute Zusammenarbeit aller Beteiligten wird der Abwicklungsprozess enorm beschleunigt. Wir bemühen uns, dass Sie schon innerhalb weniger Tage über das Geld verfügen können.
Wer übernimmt die Risiken?
Das Geld kommt von Ihrer Hausbank. Die KfW übernimmt bei Corona-Hilfen je nach Programm zwischen 70 und 90 Prozent der Risiken für die vermittelnden Finanzierungspartner – und damit zum Teil mehr als sonst. Das restliche Kreditrisiko trägt die Sparkasse.
Was kostet mich ein Kredit?
Im Zuge der Corona-Soforthilfe werden die Zinsen nochmals erheblich abgesenkt: Für kleine und mittlere Unternehmen nennt die KfW als maximale Zinssätze je nach Bonität des Kreditnehmers Zinsen zwischen 1,00 bis 1,46 Prozent pro Jahr. Für größere Unternehmen gelten in acht der neun Preisklassen der KfW Zinssätze von maximal 2,00 Prozent. Lediglich in der Preisklasse mit der höchsten Risikoeinschätzung sind Zinsen bis höchstens 2,12 Prozent vorgesehen.
Im Online-Angebot der KfW finden sich detaillierte Informationen und Konditionen
- zum ERP-Gründerkredit – Universell für Unternehmen, die weniger als fünf Jahre am Markt sind.
- zum KfW-Unternehmerkredit für etablierte Unternehmen
Warum sind die Sparkassen jetzt der richtige Ansprechpartner?
Sparkassen und Landesbanken haben Geschäftsverbindungen zu den meisten deutschen Unternehmen. Die wichtigste Aufgabe ist es jetzt, diesen Unternehmen und Freiberuflern in dieser schwierigen Zeit zu helfen und sie vor einem wirtschaftlichen Absturz zu bewahren. Nur die dezentralen Kreditinstitute sind in der Lage, ein solches Programm flächendeckend in Deutschland umzusetzen.
Wo kann ich noch Hilfe bekommen?
Beim Finanzamt. Das können Sie beantragen:
- Hinausschieben von Steuerzahlung
Die Finanzbehörden können die Zahlung von Steuern für die von den Auswirkungen des Corona- Virus betroffenen Unternehmen ab sofort leichter zinsfrei stunden.
Voraussetzung: Die Einziehung muss eine erhebliche Härte darstellen. In der aktuellen Situation stellt das Finanzamt daran keine strengen Anforderungen. - Anpassung von Vorauszahlungen
Das Finanzamt kann Ihre Vorauszahlungen auf die Einkommens- und Körperschaftssteuer unkompliziert herabsetzen.
Voraussetzung: Ihre Einkünfte sind im laufenden Jahr voraussichtlich geringer. - Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen
Die Finanzbehörden verzichten bis Ende 2020 auf Vollstreckungsmaßnahmen, zum Beispiel Kontopfändungen beziehungsweise Säumniszuschläge.
Voraussetzung: Der Schuldner einer fälligen Steuerzahlung ist unmittelbar von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen.
Außerdem: Bei den Steuern, die von der Zollverwaltung verwaltet werden, zum Beispiel Energiesteuer und Luftverkehrssteuer, kommt die Generalzolldirektion den Steuerpflichtigen ebenfalls entgegen.
Gleiches gilt für das Bundeszentralamt für Steuern, das bei seiner Zuständigkeit für die Versicherungssteuer und die Umsatzsteuer entsprechend verfährt.
Ich bin international tätig. Was kann ich nutzen?
Der Bund stellt der Wirtschaft mit Exportkreditgarantien, so genannte Hermesdeckungen eine flexible, effektive und umfassende Unterstützung bereit. Die Instrumente haben sich bereits in der Finanzkrise bewährt. Darüber hinaus gibt es ein KfW-Programm zur Refinanzierung von Exportgeschäften.
Was bedeutet erleichterte Kurzarbeit?
Es werden bis Anfang April erleichterte Zugangsvoraussetzungen für Kurzarbeitergeld eingeführt:
- Absenkung des Quorums der von Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten im Betrieb auf bis zu 10 Prozent
- teilweiser oder vollständiger Verzicht auf Aufbau negativer Arbeitszeitsalden
- Kurzarbeitergeld auch für Leiharbeitnehmer
- Die Sozialversicherungsbeiträge werden durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) vollständig erstattet.
Wo bekomme ich mehr Informationen?
- Ausführliche Informationen der KfW unter www.kfw.de/corona
- Bürgschaftsbank kontaktieren (zur Bürgschaftsbank)
Kredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen können durch die Bürgschaftsbank besichert werden. - Kurzarbeit beantragen (zur Arbeitsagentur)
Wenn Ihr Unternehmen aufgrund der weltweiten Krankheitsfälle durch das Corona-Virus Kurzarbeit anordnet, können betroffene Beschäftigte Kurzarbeitergeld erhalten. - Steuerstundung verhandeln: bei Ihrem Finanzamt
Reden Sie mit Ihrem Finanzamt oder Ihrem Steuerberater über die Möglichkeit von Steuerstundungen. - COVID-19 Liquiditätshilfe (zur IBB)
Angebot der Investitionsbank Berlin (IBB) für etablierte Unternehmen mit Liquiditätsengpässen. Dieses Darlehensprogramm wird für weitere von der Corona-Epidemie betroffene Branchen geöffnet.
Schreibe einen Kommentar