Mehr Wohnungsbauprämie beim Bausparen

veröffentlicht am 8. Januar 2021 | Kategorie: Finanzielles

Mehr Wohnungsbauprämie beim Bausparen

 

Wohneigentum ist nach wie vor eine der beliebtesten Formen fürs Alter vorzusorgen. Die Wohnungsbauprämie unterstützt Sie dabei, das Eigenkapital als Grundstock für die eigene Immobilie anzusparen. In Zeiten niedriger Zinsen ist dieser Zuschuss besonders hilfreich.

 

Regelmäßigen Zuschuss sichern

Mit der Wohnungsbauprämie fördert der Staat seit 1952 alle Menschen, die eine Immobilie bauen, kaufen oder renovieren wollen. Sie ist neben Darlehen und Förderung eine wichtige Komponente zur Finanzierung der eigenen vier Wände und unterstützt den Eigenkapitalaufbau. Folgende staatliche Fördermöglichkeiten sind in den letzten Jahrzehnten entstanden:

  • Wohnungsbauprämie
  • Wohn-Riester
  • Arbeitnehmersparzulage (Als Basis dienen die vermögenswirksamen Leistungen, die der Arbeitgeber direkt in einen Bausparvertrag oder einen dafür zugelassenen Investmentfonds einzahlt)

Ab 2021 steigt die Wohnungsbauprämie von 8,8 Prozent auf 10 Prozent. Zudem werden die Einkommensgrenzen für die Prämie deutlich erhöht.

 

Voraussetzungen für die Wohnungsbauprämie

Die Prämie bekommt jeder Bausparer und jede Bausparerin ab 16 Jahren, solange das zu versteuernde Einkommen eine gewisse Grenze nicht übersteigt. Diese Einkommensgrenze wird ab 2021 angehoben:  Bei einem Single sind das künftig 35.000 Euro (vorher 25.600 Euro) pro Jahr, bei Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnern 70.000 Euro (vorher 51.200 Euro).

Das zu versteuernde Einkommen ist Ihr Bruttoeinkommen minus Werbungskosten, Freibeträge, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen. Sie können noch Wohnungsbauprämie erhalten, wenn Ihr Bruttogehalt deutlich über den jeweiligen Grenzen liegt.

 

Die Höhe der Wohnungsbauprämie

Um die Wohnungsbauprämie zu bekommen, zahlen Sie regelmäßig in einen Bausparvertrag ein. Gefördert werden ab 2021 pro Jahr maximal 700 Euro bei Alleinstehenden und 1.400 Euro bei Paaren. Aktuell sind es 512 Euro bei Ledigen und 1.024 Euro bei Verheirateten. Sie können natürlich auch mehr sparen. Darauf gibt es dann allerdings keine zusätzliche Förderung.

Als Wohnungsbauprämie erhalten Sie ab 2021 10 Prozent (vorher 8,8 Prozent) auf die im Jahr eingezahlten Beiträge. Wenn Sie zum Beispiel als alleinstehende Person 700 Euro auf den Bausparvertrag überweisen, schenkt Ihnen der Staat künftig 70 Euro pro Jahr. Bei Paaren, die 1.400 Euro einzahlen, kommen 140 Euro vom Staat dazu.

 

Antrag auf Wohnungsbauprämie stellen

Zu Beginn des Jahres bekommen Sie automatisch einen Antrag für die Wohnungsbauprämie zusammen mit Ihrem Kontoauszug von Ihrer Bausparkasse. Diesen Antrag schicken Sie ausgefüllt zurück an ihre Bausparkasse. Grund zur Eile besteht allerdings nicht. Sie können die Prämie zwei Jahre rückwirkend beantragen.
Sobald Ihr Bausparvertrag zugeteilt und die wohnwirtschaftliche Verwendung nachgewiesen wurde, erfolgt die Auszahlung Ihrer Prämie direkt auf Ihr Bausparkonto.

 

Wofür Sie die Wohnungsbauprämie nutzen können

Ihr gefördertes Sparguthaben sollen Sie – so will es der Staat – für „wohnwirtschaftliche Zwecke“ ausgeben. Sie können damit zum Beispiel ein Haus oder eine Eigentumswohnung bauen oder kaufen. Alternativ sanieren oder modernisieren Sie mit diesem Geld Ihr bestehendes Eigenheim. Eine schicke Küche oder ein neuer Fußboden sind auch drin.

Setzen Sie Ihr Guthaben nicht rund um eine Immobilie ein, müssen Sie die Wohnungsbauprämie an den Staat zurückzahlen. Einzige Ausnahme: Sparer, die ihren Bausparvertrag vor Vollendung des 25. Lebensjahres abgeschlossen haben, können einmalig nach sieben Jahren frei über ihr Guthaben verfügen. Dabei ist die Wohnungsbauprämie auf die letzten sieben Sparjahre beschränkt.

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Kommentare


Tuula Lipponen schreibt am 30.12.2022 um 14:06 Uhr:

Ich wusste gar nicht, dass Sparer, die ihren Bausparvertrag unter 25 Jahres abgeschlossen haben, einmalig nach sieben Jahren frei über ihr Guthaben verfügen können. Ich möchte zusammen mit meiner Frau einen Bausparvertrag abschließen. Dafür wenden wir uns die Tage noch an einen passenden Fachmann.


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