3G-Regel bei Gesprächen in unseren Geschäftsstellen
Ab sofort gilt für alle Beratungsgespräche in unserem Hause die 3G-Regelung.
Das bedeutet für unsere Kundinnen und Kunden, dass sie einen entsprechenden Nachweis (Impfnachweis, Genesenen-Nachweis oder aktuelles Test-Zertifikat) vorhalten müssen. Im Gegenzug zeigen Ihnen unsere Beraterinnen und Berater natürlich gerne auch ihren 3G-Nachweis.
Alternativ bieten wir Ihnen gerne unsere Online-Beratung an.
Für den Zutritt zu den SB-Bereichen und Servicebereichen der Geschäftsstellen gelten weiter die Maskenpflicht sowie die Abstandsregel.
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