Abschaffung des Soli

veröffentlicht am 22. November 2019 | Kategorie: Finanzielles

Abschaffung des Soli

 

Der Bundestag hat die Abschaffung des Soli ab dem Jahr 2021 beschlossen. Damit wird ein Großteil der Steuerzahler entlastet.

 

Der Solidaritätszuschlag wurde 1991 als Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer und Körperschaftssteuer eingeführt. Damit sollten die Kosten für die deutsche Einheit finanziert werden, aber auch die Belastungen durch den zweiten Golfkrieg und die Unterstützung von Ländern in Mittel-, Ost- und Südeuropa. 1993 und 1994 wurde kein Solidaritätszuschlag eingezogen. Ab 1995 kehrte der Soli zurück.

 

2018 kamen 18,93 Milliarden Euro durch den Soli in die Steuerkasse.

Bislang mussten die Steuerzahler einen Zuschlag von 5,5 Prozent auf die Einkommens- oder Körperschaftssteuer bezahlen. Nach fast 30 Jahren hat sich der Bundestag nun auf die Abschaffung des Solidaritätszuschlags geeinigt – allerdings nur teilweise.

Laut Bundesministerium für Finanzen werden rund 90 Prozent der Steuerzahler entlastet. Weitere 6,5 Prozent der Steuerzahler müssen den Zuschlag nur noch teilweise entrichten.

 

Wer wird denn nun entlastet?

Auch heute gibt es schon Freibeträge zur Entrichtung des Soli. Wer weniger als 972 Euro brutto monatlich verdient, muss auch jetzt schon keinen Soli bezahlen. Diese Freibeträge werden nun deutlich ausgeweitet.

Für Alleinstehende liegt dieser Freibetrag ab 2021 bei einem Bruttojahreseinkommen von 73.000 Euro. Wer bis zu 109.000 Euro verdient, muss den Soli nur teilweise entrichten, wer mehr verdient, zahlt weiterhin den gesamten Zuschlag.

Bei Eheleuten ohne Kinder hängt die Grenze davon ab, ob beide Partner verdienen oder nicht. Verdienen beide Partner, so muss erst ab einem gemeinsamen Bruttoeinkommen von 147.000 Euro teilweise und ab 219.000 Euro voll gezahlt werden.

Ähnlich verhält es sich bei Familien mit Kindern. Die Einkommensgrenze ist abhängig von der Anzahl der Kinder sowie der Zusammensetzung des Bruttojahreseinkommens.

Der Solidaritätszuschlag auf Kapitalerträge wird im Rahmen des Freibetrages von 801 Euro im Jahr ebenfalls nicht mehr erhoben.

 

Die Abschaffung des Solidaritätszuschlags ist gleichzeitig die umfangreichste Steuersenkung seit über 10 Jahren.

Nach Rechnungen des Finanzministeriums wird der Staat durch die Abschaffung des Soli in 2021 rund 10 Milliarden Euro weniger Steuereinnahmen haben. Allerdings erhoffen sich Befürworter gleichzeitig einen konjunkturellen Impuls, also höhere Konsumausgaben durch zusätzlich zur Verfügung stehendes Einkommen.

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